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Geordnete Beratungsunterlagen in einem Ordner mit Stift auf einem Holztisch

Förderprogramm des Bundes

Wie die BAFA-Förderung funktioniert und was sie in Ihrer Region wert ist.

Diese Seite erklärt das Förderprogramm: Wer antragsberechtigt ist, wie hoch der Zuschuss je nach Standort ausfällt, wie der Antrag abläuft und wo die amtlichen Unterlagen stehen. Was DiKoKi inhaltlich berät, steht auf der Seite Unternehmensberatung.

Fördersätze nach Standort

50 oder 80 Prozent. Entscheidend ist die Betriebsstätte, die beraten wird.

Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit gleich: höchstens 3.500 € förderfähige Beratungskosten je Beratung. Unterschiedlich ist der Satz, mit dem bezuschusst wird. Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte, nicht der Firmensitz auf dem Briefpapier.

80 Prozent · bis 2.800 €

Neue Bundesländer

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für die Regionen Lüneburg und Trier gelten eigene Abgrenzungen, die das BAFA in gesonderten Merkblättern veröffentlicht.

Beratung in Sachsen

50 Prozent · bis 1.750 €

Alte Bundesländer

Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen sowie Berlin. Auch die Region Leipzig fällt nach den BAFA-Unterlagen unter diesen Satz.

Beratung in NRW Beratung in Hessen

Was Sie für 3.500 Euro bekommen

Eine abgegrenzte Fragestellung, vollständig bearbeitet: Vorbereitung, Gespräche im Betrieb, Auswertung von Unterlagen und Zahlen, schriftlicher Bericht mit begründeter Reihenfolge. Die Richtlinie lässt dafür höchstens fünf Beratungstage zu; der tatsächliche Umfang richtet sich nach der Fragestellung und steht im Angebot.

Rechenbeispiel Nordrhein-Westfalen

  • Beratungshonorar DiKoKi 3.500 €
  • Zuschuss 50 Prozent 1.750 €
  • Verbleibender Aufwand 1.750 €

Rechenbeispiel Sachsen

  • Beratungshonorar DiKoKi 3.500 €
  • Zuschuss 80 Prozent 2.800 €
  • Verbleibender Aufwand 700 €

Die Rechnung wird zunächst vollständig bezahlt. Der Zuschuss fließt erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Seit dem 15. November 2025 wird der Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen auf den gezahlten Bruttobetrag berechnet.

Ablauf

Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge.

  1. Erstgespräch und VorprüfungWir klären, welches Thema beraten werden soll und ob die Voraussetzungen erfüllt erscheinen.
  2. Antrag vor BeratungsbeginnDer Antrag läuft online über die BAFA-Plattform. Sie wählen eine Leitstelle, etwa den DIHK. Ich unterstütze bei den Angaben.
  3. Informationsschreiben abwartenErst danach darf die Beratung beginnen. Als Beginn gilt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  4. Beratung durchführenDie vereinbarte Fragestellung wird analysiert, daraus entstehen die Empfehlungen und der Beratungsbericht.
  5. Rechnung unbar bezahlenDie Zahlung muss vom Unternehmenskonto erfolgen und wird per Kontoauszug nachgewiesen.
  6. Verwendungsnachweis einreichenSpätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben, vollständig und elektronisch. Danach entscheidet das BAFA über die Auszahlung.

Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Jahr am Markt sind, müssen zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.

Häufige Fragen

Ist die Förderung sicher?
Nein. Die Voraussetzungen lassen sich vorab prüfen, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Über den Antrag entscheidet das BAFA. Wer Ihnen eine Förderzusage verspricht, überschreitet seine Möglichkeiten.
Muss ich zuerst selbst bezahlen?
Ja. Das Beratungsunternehmen wird vollständig bezahlt. Der Zuschuss geht später an Ihr Unternehmen.
Wie viele Beratungen werden gefördert?
Höchstens zwei pro Jahr und insgesamt fünf innerhalb der Richtlinienlaufzeit, die derzeit bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Was wird nicht gefördert?
Seminare und Workshops, außerdem Beratungen, die überwiegend Rechts- oder Steuerfragen betreffen. Gefördert wird die individuelle Einzelberatung mit Analyse und Handlungsempfehlungen.
Kann DiKoKi anschließend auch umsetzen?
Eine spätere Zusammenarbeit ist möglich, muss aber klar vom geförderten Mandat getrennt werden. Die operative Umsetzung ist nicht Bestandteil der BAFA-Beratung.

Amtliche Quellen

Prüfen Sie die Angaben gern selbst. Alle Links führen direkt zu den Originalunterlagen.

Und was wird beraten?

Diese Seite erklärt das Förderprogramm. Welche Fragestellungen DiKoKi bearbeitet, von Markt und Preisen über Organisation und Personal bis Nachfolge und Standortsteuerung, steht mit allen acht Schwerpunkten auf der Leistungsseite.

Zur Unternehmensberatung

Wenn Förderung nicht passt

Nicht jedes Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen, und nicht jede Frage gehört in ein gefördertes Mandat. Das sage ich im Erstgespräch offen. Für klar begrenzte Fragen kann ein separates Angebot sinnvoll sein, für laufende Themen die ungeförderte Begleitung.

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