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Prüfung von Unterlagen zu einem abgelehnten BAFA-Antrag

Förderung nutzen

BAFA-Beratung abgelehnt: Typische Gründe und was sie bedeuten

Eine Ablehnung kann an der Förderfähigkeit des Unternehmens liegen, am Zeitpunkt, am Beratungsinhalt oder an den Nachweisen.

Welche Ursache im konkreten Bescheid maßgeblich ist, steht ausschließlich dort, eine allgemeine Liste ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Die folgenden Punkte ergeben sich aus der aktuellen BAFA-Richtlinie und den Merkblättern zum Förder­programm.

Der Auftrag wurde zu früh erteilt

Die Beratung darf nicht rückwirkend gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden, erst nach dem vorgesehenen Schritt im Förderverfahren darf ein Beratungsvertrag geschlossen oder mit der Beratung begonnen werden. Wer vorher rechtsverbindlich beauftragt, gefährdet die Förderfähigkeit unabhängig davon, wie gut die Beratung inhaltlich war.

Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einer Antragstellung wurde der bereits unterschriebene Beratervertrag direkt mitgeschickt, weil das Portal die Möglichkeit bietet, ein Dokument hochzuladen. Nur weil ein Uploadfeld existiert, muss dort zu Beginn nichts hochgeladen werden. Ein unterschriebener Vertrag vor der Bewilligung kann als Beleg für einen zu frühen Maßnahmenbeginn gewertet werden, selbst wenn die eigentliche Beratung noch gar nicht begonnen hat. Im Zweifel gilt: erst das, was zu diesem Zeitpunkt der Richtlinie nach tatsächlich verlangt wird, nicht alles, was technisch möglich ist.

Die Leistung ist keine konzeptionelle Unternehmens­beratung

Gefördert werden individuelle Beratungen mit Analyse der Situation, erkannten Schwachstellen und konkreten betriebsindividuellen Handlungsempfehlungen. Reine Umsetzung ist etwas anderes: eine Website programmieren, Anzeigen schalten, Buchhaltung erledigen, Software installieren oder Verträge formulieren. Solche Leistungen können für den Betrieb sinnvoll sein, zählen aber nicht automatisch als BAFA-Unternehmens­beratung.

Der Inhalt fällt in einen Ausschlussbereich

Nicht förderfähig sind Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder Fördermittel­beratung zum Inhalt haben. Ebenso ausgeschlossen sind Beratungen, die auf den Erwerb bestimmter Waren oder Dienst­leistungen gerichtet sind, die der Berater selbst vertreibt.

Der eingesetzte Berater erfüllt die Programm­voraussetzungen nicht

Für das Programm muss der Berater beim BAFA registriert sein und die Anforderungen an Beratereigenschaft und Qualitäts­sicherung erfüllen. Ein fachlich sehr guter Berater ohne diese Registrierung kann für das eigene Problem geeignet sein und trotzdem für dieses konkrete Förder­programm ausscheiden.

Unternehmen oder Rechtsform sind nicht antragsberechtigt

Das Programm richtet sich an rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Sitz und Geschäfts­betrieb in Deutschland. Zusätzliche Ausschlüsse gelten unter anderem für bestimmte Beteiligungsverhältnisse, gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen in bestimmten Insolvenzsituationen. Für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker ist der förderfähige Beratungsinhalt zudem stark eingeschränkt.

Wirtschaftliche Schieflage schließt aus

Das gilt auch, wenn ein Unternehmen kurz vor einer Insolvenz steht oder sich bereits in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet, dann entfällt die Förderfähigkeit unabhängig von der Qualität des Beratungsvorhabens. Daraus folgt ein zweiter, oft übersehener Punkt: Ein Unternehmen sollte den späteren Zuschuss nie als sicheres Geld einplanen. Die Auszahlung ist nicht garantiert und kann sich über Monate hinziehen. Wer BAFA oder eine andere Förderung beantragt, sollte die Beratung wirtschaftlich auch dann verkraften können, wenn der Zuschuss später ausbleibt oder sich verzögert, das gilt besonders für Solo-Selbstständige mit knapper Liquidität.

Nachweise fehlen oder stimmen nicht

Nach Abschluss muss der Verwendungsnachweis fristgerecht eingereicht werden, dazu gehören der Beratungsbericht und der Nachweis, dass die Beratungs­kosten vollständig bezahlt wurden. Fehlen Unterlagen, werden Fristen versäumt oder erfüllt der Bericht die Anforderungen nicht, kann die Auszahlung daran scheitern.

Was nach einer Ablehnung sinnvoll ist

Zuerst den Bescheid lesen, denn nicht jede Ablehnung lässt sich durch eine neue Formulierung reparieren. Dann lässt sich unterscheiden, ob das Unternehmen grundsätzlich nicht förderfähig ist, ob nur diese konkrete Maßnahme durchfällt, ob Ablauf oder Nachweis fehlerhaft waren, oder ob eine ungeförderte Beratung trotzdem wirtschaftlich sinnvoll bleibt. Die Förderung ist ein Finanzierungselement, das eigentliche betriebliche Problem besteht unabhängig davon weiter.

Wie sich Kosten und Zuschuss zusammensetzen, zeigt Was kostet eine BAFA-Beratung tatsächlich?, worauf bei der Beraterauswahl zu achten ist BAFA-Berater auswählen: Worauf Unternehmer achten sollten

Welche Fragestellung sich für ein förderfähiges Mandat eignet, klären wir vor dem Antrag. Der Rahmen dafür steht auf der Seite Unternehmens­beratung.

Text: Igor Solowjew

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