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Vorbereitung im Gastgewerbe als Kontext für Marketingkonzepte

Förderung nutzen

Wie ein Hotel sein Website- und Marketing­konzept über BAFA fördern lassen kann

Stand: 3. September 2026. Ein Boutique-Hotel hat seine Website über zehn Jahre immer wieder erweitert, neue Zimmerkategorien hier, eine Eventseite dort, ein Blog, der irgendwann eingeschlafen ist.

Gäste finden das Hotel über Google, landen auf der Seite, wandern aber häufig zu Booking.com oder Expedia weiter, um dort zu buchen, komplett mit Provision für die Plattform. Die Inhaberin weiß, dass etwas nicht stimmt, aber nicht genau, wo sie ansetzen soll.

Warum das ein Fall für Konzeptarbeit ist, nicht für einen Website-Relaunch

Der naheliegende Reflex wäre, direkt eine Webagentur mit einer neuen Seite zu beauftragen. Ohne vorherige Klärung entsteht dabei häufig nur eine modernere Version desselben Problems. Vorher muss geklärt sein, wer eigentlich direkt bucht und wer über Portale kommt, welche Zimmerkategorien und Zusatz­angebote das beste Ergebnis bringen, welche Botschaft das Hotel von vergleichbaren Häusern in der Region unterscheidet, und über welchen Weg ein Gast tatsächlich vom ersten Besuch bis zur Direktbuchung geführt werden soll. Diese Fragen beantwortet ein Marketing­konzept, das Kommunikations­konzept konkretisiert dann Ton, Kernbotschaften und Kanäle darunter, und das Homepage-Konzept übersetzt beides in eine klare Struktur: welche Seite welche Frage beantwortet, wie die Buchungsstrecke aufgebaut ist, welche Informationen ein Gast wann braucht. Verkauft das Hotel zusätzlich Gutscheine oder Arrangements direkt online, kommt ein E-Commerce-Konzept dazu, das Zahlungsweg und Darstellung der Angebote regelt.

Was davon über BAFA förderfähig ist

Eine solche konzeptionelle Vorarbeit kann grundsätzlich in den BAFA-Rahmen „Förderung von Unternehmens­beratungen für KMU" fallen, wenn die konkrete Beratung die Programmanforderungen erfüllt: Analyse der heutigen Situation, konkrete Schwachstellen und ein schriftlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen gehören zu den typischen Bestandteilen. Bemessungsgrundlage 3.500 Euro, in Nordrhein-Westfalen 50 Prozent Zuschuss, also 1.750 Euro, der Rest ist Eigenanteil. Nicht förderfähig ist die anschließende technische Umsetzung: der eigentliche Bau der Website, laufende SEO-Arbeit, Grafikdesign oder Kampagnen­management. Konzept und Umsetzung laufen deshalb als zwei getrennte Aufträge mit getrennter Rechnung, nicht als eine Beratung, die im Kern nur der Vorbereitung eines Folgeauftrags dient.

Warum das den Kunden anschließend Geld spart

Eine Webagentur, die ohne Konzept startet, muss Sitemap, Nutzerführung und Inhalts­planung zunächst selbst erarbeiten oder beim Kunden erfragen, oft in mehreren kostenpflichtigen Abstimmungsrunden. Liegt diese Arbeit bereits als fertiges Konzept vor, entfällt dieser Teil des Angebots weitgehend, und die Agentur kann direkt mit Gestaltung und technischer Umsetzung beginnen. Wie stark sich das auf den Preis auswirkt, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Ein fertiges Konzept kann den späteren Konzeptions- und Abstimmungsaufwand der umsetzenden Agentur reduzieren.

Für wen sich das lohnt und für wen eher nicht

Diese Überlegung passt vor allem zu Unternehmen, bei denen die Kaufentscheidung tatsächlich über Auftritt, Inhalt oder Onlineverkauf fällt: Hotels, Gastronomie, Eventlocations, Einzelhandel, Onlineshops sowie Studios im Beauty- und Wellnessbereich. Ein Malerbetrieb oder ein B2B-Dienstleister gewinnt Aufträge dagegen meist über Angebot, Kapazität und Empfehlung, nicht darüber, wie ein anonymer Websitebesucher zum Kunden wird. Für diese Betriebe lohnt sich ein Marketing- oder Homepage-Konzept nur dann, wenn tatsächlich eine Neupositionierung ansteht oder eine neue Kundengruppe erschlossen werden soll.

Was eine BAFA-Beratung kostet, zeigt Was kostet eine BAFA-Beratung tatsächlich?, warum Websites oft trotz Besuchern zu wenige Kunden bringen Warum Ihre Website Besucher hat, aber keine Kunden bringt

Text: Igor Solowjew

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