
Förderung nutzen
Forschungszulage: Wann sich ein KI-Projekt auch steuerlich fördern lässt
Stand: 3. September 2026. Ein Unternehmen entwickelt im Rahmen seiner KI-Konzeptberatung eine eigene Lösung für ein Problem, das mit fertigen KI-Werkzeugen bislang nicht zuverlässig lösbar war.
Eigenes Training, eigene Datenaufbereitung, echte technische Unsicherheit, ob es überhaupt funktioniert. Für ein solches Vorhaben kann zusätzlich zur Impuls-KI-Förderung (Antragsportal derzeit geschlossen) auch die Forschungszulage relevant werden. Dabei müssen Förderinstrumente und förderfähige Aufwendungen sauber voneinander abgegrenzt werden; dieselben Kosten dürfen nicht doppelt angesetzt werden.
Was das konkret bedeutet, an einer Zahl
Fallen für ein förderfähiges Vorhaben 100.000 Euro Personalkosten an, erhält ein kleines oder mittleres Unternehmen 35 Prozent davon zurück, also 35.000 Euro. Bei größeren Unternehmen sind es 25 Prozent. Diese Zulage wird zunächst mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld oder besteht gar keine, etwa weil das Unternehmen in dem Jahr keinen Gewinn macht, wird die Differenz direkt ausgezahlt. Gerade für ein junges oder gerade investierendes Unternehmen kann daraus also tatsächlich Geld auf dem Konto werden, nicht nur eine niedrigere Steuerrechnung.
Warum „wir nutzen KI" allein noch keine Forschung ist
Die Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung im gesetzlichen Sinn, nicht jede Digitalisierung. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft ein Vorhaben nach den international anerkannten Frascati-Kriterien: Neuartigkeit, technisches Risiko, systematisches Vorgehen und ein zu Beginn ungewisser Ausgang. Ein bestehendes Sprachmodell für die Kundenkommunikation einzusetzen, ist in aller Regel Anwendung bestehender Technologie, keine Forschung. Anders sieht es aus, sobald tatsächlich an einer technisch ungelösten Frage gearbeitet wird, etwa einem eigenen Modelltraining oder einer neuartigen Kombination von Verfahren mit offenem Ergebnis.
Woran die meisten Anträge scheitern
Die fachliche Bescheinigung hängt daran, ob das Vorhaben die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung tatsächlich erfüllt und nachvollziehbar dokumentiert ist. Eine bloße Umformulierung normaler Entwicklungsarbeit macht daraus kein Forschungsprojekt. Entscheidend sind unter anderem Neuartigkeit, technische oder wissenschaftliche Unsicherheit, systematisches Vorgehen und ein zu Beginn offener Ausgang. Ein spezialisierter Partner kann helfen, diese tatsächlichen Merkmale sauber aus der technischen Dokumentation herauszuarbeiten.
Der Ablauf in zwei getrennten Stufen
Zuerst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ausschließlich fachlich, ob das Vorhaben die Kriterien erfüllt, unabhängig von Kosten oder Steuern. Erst mit dieser Bescheinigung setzt anschließend das zuständige Finanzamt die Höhe der Zulage fest. Ohne Bescheinigung der ersten Stufe gibt es keine Festsetzung in der zweiten, beide Schritte sind zwingend.
Bis zu vier Jahre rückwirkend
Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden, aktuell lassen sich Aufwendungen aus 2022 noch bis Ende 2026 geltend machen. Ein KI-Projekt, das vor Jahren technisch anspruchsvoll war und bereits abgeschlossen ist, kann damit heute noch nachträglich gefördert werden, wenn die Unterlagen dazu noch vorliegen.
Warum ein Spezialist hier den Unterschied macht
Die steuerliche Abwicklung beim Finanzamt ist für jede Steuerkanzlei Routine. Die eigentliche Hürde liegt in der ersten Stufe, der fachlichen Bescheinigung. Diese verlangt eine Beschreibung, die technische Realität und gesetzliche Forschungsdefinition zusammenbringt, eine Aufgabe, die weder klassische Steuerberatung noch allgemeine Unternehmensberatung im Regelfall abdeckt.
DiKoKi arbeitet dafür mit Real1ze zusammen, einer auf die Forschungszulage spezialisierten Fördermittelrealisierungsagentur aus Köln. Wo ein KI- oder Digitalisierungsprojekt aus der DiKoKi-Beratung tatsächlich Forschungscharakter hat, prüft Real1ze die Förderfähigkeit und übernimmt die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle.
Ansprechpartner bei Real1ze ist Luc Vaessens: lucvaessens@real1ze.de, 0162 7463308.
Wie sich KI-Anwendungsfälle allgemein priorisieren lassen, zeigt KI im Unternehmen: Welche Anwendung rechnet sich zuerst?
Text: Igor Solowjew